Allgemeine Voraussetzungen zum Hochschulstudium

 

Jeder deutsche Studienbewerber ist zu dem von ihm gewählten Hochschulstudium berechtigt, wenn er die für das Studium erforderliche Qualifikation (Hochschulreife) nachweist und die Zulassungs- und Immatrikulationsbedingungen erfüllt.

Durch die allgemeine Hochschulreife wird die Berechtigung zum Studium aller an der Universität Tübingen vertretenen Studiengänge erworben. Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch eine der folgenden Qualifikationen:

 

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt - je nach Schultyp, an dem sie er-worben wird - zum Studium einer Auswahl der an der Universität Tübingen vertretenen Studiengänge. Eine fachgebundene Hochschulreife kann erworben werden durch:

 

Wenn der Umfang der Studienberechtigung in Baden-Württemberg nicht aus dem Zeugnis ersichtlich ist, geben die Studentenabteilung der Universität Tübingen und die zuständigen Schulbehörden Auskunft.

 

Besondere Zugangsvoraussetzung für das Fach Sport

Für das Studium des Faches Sport ist in Baden-Württemberg zusätzlich eine vorhergehende Sporteingangsprüfung erforderlich, die jeweils im Mai am Institut für Sportwissenschaft abgelegt werden kann. Die Anmeldung muß bis spätestens 15. Mai (Ausschlußfrist) beim Studentensekretariat der Universität Tübingen, Wilhelmstraße 11, 72074 Tübingen eingereicht werden.

 

Wichtiger Hinweis

Studienbewerber sollten sich rechtzeitig darüber informieren, ob sie mit ihrer Hochschulreife die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang ihrer Wahl erfüllen. Dies ist besonders dann sehr wichtig, wenn die Hochschulzugangsberechtigung in früheren Jahren erworben wurde.

Für die offizielle Anerkennung von Bildungsnachweisen anderer Bundesländer und im Ausland erworbener Bildungsqualifikationen für die Zulassung zum Studium an der Universität Tübingen ist für deutsche Staatsangehörige das Oberschulamt Stuttgart, Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart, Tel. 0711/943-0 zuständig. Auskünfte erteilt auch das Studentensekretariat.

Ausländische Staatsangehörige wenden sich an das Akademische Beratungszentrum.

 

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